(Stand : 29.04.2024)
Diese Veranstaltungsordnung basiert auf dem Hausrecht des Veranstalters und gilt für das gesamte zur Freilichtbühne gehörende Gelände ab Einlassbeginn bis zum Veranstaltungsende.
Ziel der Veranstaltungsordnung ist es, die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern, die Freilichtbühne vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen und einen störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.
Mit dem Betreten der Freilichtbühne durch den Eintrittskarteninhaber akzeptiert dieser die nachfolgenden Regelungen der Veranstaltungsordnung.
I. Regelungen:
- Der Einlass in die Freilichtbühne beginnt spätestens eine Stunde vor Programmbeginn des jeweiligen Tages und wird während der Programmdauer – solange der Einlass keine Störung verursacht – mit gültiger Eintrittskarte gewährt.
- Die Veranstaltungsdauer ist abhängig vom Programm der Künstler. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und technischer Umsetzung der Darbietung bei der Veranstaltung.
- Die Veranstaltungen finden Open Air statt. Wettergerechte Kleidung sollte eingeplant werden.
- Aus Rücksicht auf die anderen Besucher ist das Benutzen von Regenschirmen jeglicher Art nicht gestattet. Diese können an der Abendkasse gegen eine Gebühr und im Tausch gegen einen Regenponcho abgegeben werden.
- Der Konsum von Cannabiswaren („Kiffen“) ist auf dem Gelände nach § 5 Abs. 1 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ausdrücklich nicht gestattet, da u.a. auch minderjährige Personen Zugang zu den Veranstaltungen des Stadtpark Open Airs haben. Das Open Air-Areal (inkl. der Ein- und Ausgangsbereiche) befindet sich in einer gesetzlichen Verbotszone.
- Laute Musik kann Ihr Gehör schädigen – schützen Sie ihre Ohren.
- Jugendliche unter 16 Jahren sind nicht berechtigt, die Veranstaltungen der Freilichtbühne ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person zu besuchen. Bis auf ausgewiesene Kinderkonzerte halten wir (Pop-) Konzerte für Kinder unter 10 Jahren aus Gehörschutzgründen für ungeeignet.
Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Einlass. Kinder ab 6 Jahren erhalten Einlass mit eigenem Ticket und altersgerechtem Gehörschutz (in Begleitung der Eltern/Personenberechtigter).
Schaumstoff-Gehörschutz-Sets für größere Kinder und Erwachsene sind in der Freilichtbühne erhältlich.
Aus dem genannten Grund ist das Einlasspersonal beauftragt, Kinder unter 6 Jahren nicht auf das Gelände zu lassen. Dies dient dem Schutz und dem Wohl des Kindes.
- Fotografieren sowie Audio- und Videomitschnitte der Veranstaltungen sind untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Gelände erfolgen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Garderobe, Handtaschen und weitere mitgebrachte Utensilien des Veranstaltungsbesuchers. Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände verantwortlich. Das gilt jeweils nicht, sofern der Veranstalter schuldhaft gehandelt hat.
- Der Veranstaltungsbesucher willigt mit Betreten der Freilichtbühne ohne Anspruch auf Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen seiner Person erstellen, vervielfältigen und senden zu lassen sowie in die Nutzung dieser Daten in audiovisuellen Medien zu Zwecken der redaktionellen Medienberichterstattung und/oder der Eigenwerbung des Veranstalters.
Diese Einwilligung erfolgt zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkt.