Grundsätzlich handelt es sich bei den Stadtparkkonzerten um Stehplätze. Aufgrund der Sicherheitsrichtlinien ist es nicht gestattet, Klappstühle o.ä. mitzubringen.
Aufgrund erhöhter Sicherheitsmaßnahmen können nur Taschen, deren größte Seite nicht größer als ein DIN A4-Blatt ist, mitgenommen werden – z.B.:
Gürteltaschen / Hüfttaschen
Turnbeutel / Gymbags
Jutebeutel
Natürlich sind damit gründlichere Einlasskontrollen mit Metalldetektoren und Bodychecks verbunden. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir, folgendes zu beachten:
bitte nur das Nötigste mit zum Konzert nehmen – so kann die Wartezeit beim Einlass für alle verkürzt werden
der Einlass beginnt spätestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung; bei ausverkauften Konzerten auch eineinhalb Stunden vorher – es macht also Sinn, nicht ›auf den letzten Drücker‹ zu kommen
keine größeren Taschen oder größeren Rucksäcke, Helme etc. mitbringen – diese müssen u.U. an der Asservatenaufbewahrung (kostenpflichtig) abgegeben und nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden – das gilt insbesondere bei größeren Veranstaltungen
Die Antwort lautet fast immer: nein. Es gibt nur äußerst wenige Künstler*innen, die Ton- und/oder Bildaufzeichnungen dulden.
Da wir den Künstler*innen gegenüber verantwortlich sind und entsprechende Verträge haben, müssen wir dafür sorgen, dass niemand fotografiert, Videoaufzeichnungen macht oder den Ton mitschneidet.
Unser Ordnungsdienst ist daher angewiesen, während der Veranstaltung auf die Einhaltung dieser Regeln zu achten und bereits beim Einlass entsprechendes Equipment für die Dauer der Veranstaltung ›aus dem Verkehr zu ziehen‹.
Bitte: Nein. Zwei Punkte sprechen deutlich gegen Regenschirme:
Aufgespannte Schirme nehmen anderen Gästen die Sicht.
Die Verletzungsgefahr durch die Schirmspitzen ist recht hoch und so gesehen sind Schirme bei Konzerten auch versicherungsseitig problematisch.
Von daher müssen wir Schirme beim Einlass einsammeln. Die Gebühr für die Aufbewahrung beträgt 2,00 Euro; Sie erhalten dafür zusätzlich ein Regencape.
Nein, bitte nicht.
Die Stadtpark-Konzerte enden aufgrund der gesetzlichen Regelungen spätestens um 22:00 Uhr.
Auf den Tickets ist immer die Beginnzeit angegeben.
Der Einlass startet üblicherweise eineinhalb Stunden vor Beginn – das gastronomische Angebot ist ab dem Zeitpunkt verfügbar.
Bis auf ausgewiesene Kinderkonzerte halten wir (Pop-) Konzerte für Kinder unter 10 Jahren aus Gehörschutzgründen für ungeeignet.
Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Einlass. Kinder ab 6 Jahren erhalten Einlass mit eigenem Ticket und altersgerechtem Gehörschutz (in Begleitung der Eltern/Personenberechtigter).
Schaumstoff-Gehörschutz-Sets für größere Kinder und Erwachsene sind in der Freilichtbühne erhältlich.
Aus dem genannten Grund ist das Einlasspersonal beauftragt, Kinder unter 6 Jahren nicht auf das Gelände zu lassen. Dies dient dem Schutz und dem Wohl des Kindes.
➜ Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte (›Tanzveranstaltungen‹) bis Mitternacht ohne Begleitung Erwachsener besuchen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in aller Regel von einer erziehungsbeauftragten oder personensorgeberechtigten Person begleitet werden. Hier kann man die entsprechende Erziehungsbeauftragung, auch Muttizettel genannt, herunterladen.
Jugendschutzgesetz → Tanzveranstaltungen
Jugendschutzgesetz allgemein
Es gibt eine Rollstuhltribüne - Tickets hierfür erhält man (in begrenzter Anzahl) ausschließlich über unseren Ticketservice. Diese Plätze sind nur im Vorverkauf und nicht an den Abendkassen verfügbar. Sollten die Rollstuhltickets ausverkauft sein, erhalten Rollstuhlfahrer*innen natürlich auch mit einem regulären Ticket Einlass zum Konzert, haben jedoch keinen Anspruch auf einen Platz auf der Rollstuhltribüne.
Die nächstgelegenen Bahnstationen sind ›Alte Wöhr‹ (S1), ›Saarlandstraße‹ (U3) und ›Borgweg‹ (U3). Der Fußweg von ›Alte Wöhr‹ beträgt ca. 5 Minuten, von
›Saarlandstraße‹ ca. 12 Minuten und von ›Borgweg‹ ca. 15 Minuten.
Wir empfehlen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Jedes Stadtpark-Ticket beinhaltet den Hin- und Rückweg zum Konzert mit dem HVV.
Normalerweise fahren die U- und S-Bahnen bis ca. 23:30. Hier geht’s zum Fahrplan des HVV und hier zur Karte bei Google Maps.
Wenn Sie mit dem Auto anreisen, bietet es sich an, am ›Überseering‹ zu parken. Der Fußweg beträgt ca. 5 Minuten.
Meistens gibt es eine (kurze) Umbaupause zwischen der Vor- und Hauptband. Ansonsten sind Pausen bei Rock- und Pop-Konzerten eher unüblich.
Wenn Sie die Spielstätte während des Konzertes verlassen, kommen Sie mit Ihrem (entwerteten) Ticket nicht wieder auf das Gelände.
Da ein Gastronomiebetrieb die Konzession für die Freilichtbühne hat, können Speisen und Getränke nicht mit hinein genommen werden. Sie finden aber ein umfangreiches gastronomisches Angebot vor.
Der Konsum von Tabakwaren ist auf dem Gelände grundsätzlich gestattet, jedoch werden alle Raucher*innen gebeten auf ihre unmittelbare Umgebung Rücksicht zu nehmen.
Der Konsum von Cannabiswaren („Kiffen“) ist auf dem Gelände nach § 5 Abs. 1 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ausdrücklich nicht gestattet, da u.a. auch minderjährige Personen Zugang zu den Veranstaltungen des Stadtpark Open Airs haben. Außerdem bitten wir zu respektieren, dass sich das Open Air-Areal sowie die Ein- und Ausgangsbereiche in einer gesetzlichen Verbotszone befinden.
Wenn eine Veranstaltung abgesagt ist, können Sie ihre Tickets dort zurückgeben, wo Sie sie gekauft haben – und bitte nur dort, da sonst die Abwicklung fast unmöglich gemacht wird.
Sofern Sie bei uns bestellt haben, erhalten Sie im Falle einer Absage (oder Verlegung) eine eMail und eine SMS. Ansonsten bitten wir darum, kurz vor der jeweiligen Veranstaltung hier auf diese Seiten zu sehen und/oder die Tagespresse zu verfolgen.