Einleitung
Die Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH (KaJa GmbH) bietet auf diesen Internetseiten und in ihrem telefonischen Kartenservice vorwiegend Eintrittskarten für Konzerte und andere Veranstaltungen an, bei denen sie selbst Veranstalter ist. Für alle Bestellungen, die die Lieferung von Tickets und Merchandisingartikel betreffen, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der KaJa GmbH. Für die Richtigkeit der Daten auf den Internetseiten der KaJa GmbH wird keine Gewähr übernommen.
A. Vertragsschluss
Durch Klicken des Kunden auf das Feld „jetzt zahlungspflichtig bestellen“ unterbreitet der Kunde der Kaja GmbH ein Angebot zum Vertragsabschluss. Erst mit der Bestätigung per E-Mail durch die KaJa GmbH an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der KaJa GmbH zustande. Durch den Erwerb von Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem Veranstalter – vorwiegend der KaJa GmbH – zustande. Sofern die KaJa GmbH nicht selbst Veranstalter ist, vermittelt sie nur namens und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag. Es gelten für diese rechtlichen Beziehungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen des dortigen Veranstalters.
B. Zahlung
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des Eintrittspreises an die KaJa GmbH.
C. Widerrufs- und Rückgaberechte
Nach Maßgabe der nachstehenden gesetzlichen Regelungen im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besteht ein Widerrufsrecht für Verbraucher nicht oder kann vorzeitig erlöschen. Die gesetzliche Regelung lautet wie folgt:
Ȥ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9, Satz 2 BGB
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
9.
vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
(Satz 2)
Die Ausnahme nach Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Verträge über Reiseleistungen nach § 651 a, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.«
Nach der gesetzlichen Regelung besteht deswegen gegenüber der Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH für Verbraucher kein Widerrufsrecht, soweit die Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung bietet, was insbesondere betreffend Eintrittskarten für Veranstaltungen der Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH der Fall ist. Deswegen ist jede Bestellung von Eintrittskarten bei der Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH verbindlich, sodass der Besteller verpflichtet ist, die bestellten Eintrittskarten abzunehmen und zu bezahlen.
D. Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung und Ausschluss
Schutz von Kindern und Jugendlichen: Die Teilnahme von Personen unter 6 Jahren an Konzertveranstaltungen der KaJa GmbH ist nicht gestattet, auch wenn sie von Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten begleitet werden. Die Teilnahme von Personen im Alter von 8 bis 16 Jahren an Konzertveranstaltungen der KaJa GmbH wird nur gewährt, wenn sie durch einen/einem Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder einer autorisierten Aufsichtsperson begleitet werden und eine gültiges Eintrittskarte vorweisen können. Eine autorisierte Aufsichtsperson muss volljährig (mindestens 18 Jahre alt) sein, die erforderliche Reife aufweisen, um dem Kind auf einer Konzertveranstaltung verantwortungsvoll unterstützen und die sichere Heimreise des Kindes zu gewährleisten. Die autorisierte Aufsichtsperson hat zudem eine entsprechende von dem/der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten unterzeichnete Beauftragung zur Begleitung der minderjährigen Person inkl. Ausweiskopie des/der unterzeichnenden Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten am Einlass zur Konzertveranstaltung vorzuzeigen.
Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren ist der Zutritt zu den Konzertveranstaltungen der KaJa GmbH bis Mitternacht auch ohne Begleitung gestattet, sofern eine entsprechende von dem/der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten unterzeichnete Erlaubnis der Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten („Mutti-Zettel“) am Einlass nachgewiesen wird. Die KaJa GmbH behält sich das Recht vor, den Zutritt und den Besuch zu Konzertveranstaltungen zu verweigern, wenn die KaJa GmbH oder das Einlasspersonal zu der Einschätzung gelangt sind, dass der Schutz des Kindes bzw. des/der Jugendlichen durch die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder autorisierten Aufsichtspersonen nicht ausreichend sichergestellt ist.
Konzertveranstaltungen der KaJa GmbH sind in der Regel für ein erwachsenes Publikum konzipiert und sind nicht immer kindgerecht.
Wenn Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten oder autorisierte Aufsichtspersonen dennoch mit Kindern unsere Veranstaltungen besuchen möchten, obliegt ihnen die Verantwortung für deren Sicherheit. Dies schließt unter anderem die Sicherstellung eines geeigneten Hörschutzes ein.
Abweichungen von den o.g. Regelungen können bei s.g. „Kinderkonzerten“, die explizit als solche von der KaJa GmbH beworben werden oder durch anders lautende Regelungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte erfolgen.
E. Außergerichtliche Online-Streitbeilegung
F. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die KaJa GmbH bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die KaJa GmbH ist berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Abwicklung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Es gilt die Datenschutzerklärung der KaJa GmbH.
G. Schlussklauseln